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Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
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Schimmelpilz nach Wasserschaden - Analyse und Abhilfe

Ein Wasserschaden hat vor allem dann Folgen für den Geldbeutel und für die Gesundheit, wenn aufgrund von Unwissenheit, mangelnder Beratung oder Sparsamkeit falsch oder unzureichend getrocknet wurde.

Warnung vor Spätfolgen durch Schimmelpilz aufgrund eines Wasserschadens

Ergeben sich Spätfolgen, so sind diese Kosten nicht mehr oder nur sehr schwer über einen bereits erledigten Versicherungsfall abzuwickeln. Die dann unausweichliche Sanierung der Sanierung ist oft nur aus dem eigenen Geldbeutel zu finanzieren. Dies gilt vor allem bei „Allmählichkeits-Schäden“, d. h. bei Schimmelpilzwachstum, welches erst Wochen oder Monate nach dem Schadenseintritt entsteht.

Oberste Priorität bei der Schadensregulierung durch die Versicherung ist nicht unbedingt die Gesundheit des Kunden. Oft steht eine möglichst kostengünstige Sanierung im Mittelpunkt.

Wir empfehlen Ihnen:

Ziehen Sie im Schadensfall einen unabhängigen Sachverständigen für Feuchte- und Schimmelschäden hinzu. Dadurch erhalten Sie eine neutrale, unabhängige Beratung durch einen Experten.

Vorteile einer fachgerechten Schadensanalyse

  1. Mögliche Spätfolgen werden vermieden,
  2. Gesundheitliche Risiken werden minimiert,
  3. Es kann eine nachhaltige Sanierung geplant werden.

Gesundheitliche Schäden durch eine falsche oder zu späte Sanierung

Nach einem Wasserschaden gibt es drei Grundregeln für die Trocknung:
  1. schnell
  2. schneller
  3. noch schneller
Eine Trocknung sollte innerhalb der ersten drei Tage nach dem Schaden einsetzen. Bereits nach fünf Tagen besteht die Gefahr der Schimmelpilzbildung (z. B. unter der Dämmung des Estrichs).
Zur vollständigen Gefahreneinschätzung ist es nötig
  • Raumluft
  • Wand- und Bodenbeläge
  • Einrichtungsgegenstände, welche weiterhin genutzt werden sollen
zu untersuchen.
Bitte beachten Sie: Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden!
Stark toxische oder allergieauslösende Schimmelpilzschäden bilden sich vor allem
  • bei defekten Abwasserrohren im WC-Bereich.
  • bei defekten Warmwasserleitungen der Heizung.
Oft werden Schimmel, Schimmelpilz, Bakterien und Viren von der Medizin zu spät als Krankheitsauslöser erkannt. Als besonders gefährdet gelten Babys, Kleinkinder, Ältere sowie immungeschwächte Personen (z. B. Dialysepatienten).

    Hier Schimmelgutachten anfordern    

© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
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