Schimmel-Gutachter und Sachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden Bausachverständiger Eberhard Schenk in
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Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
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 Beratung: Schimmel-Hotline  09001 / 27 03 45 *
* 1,99 €/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen
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TÜV-Rheinland geprüfter Schimmelgutachter

Schimmelpilz-Sachverständiger und Bausachverständiger Eberhard Schenk

Bausachverständiger und Schimmelgutachter SchenkMein Name ist Eberhard Schenk. Ich wurde 1953 als Sohn eines Maurermeisters geboren. Damals musste ich mir, ob ich es wollte oder nicht, Vorträge meines Vaters über natürliches Bauen und die negativen Folgen vieler modernen Baumethoden, die heute modern sind und morgen modern werden, anhören. Aber ich wurde dadurch baubiologisch ökologisch geprägt und alles, was ich lerne zu hinterfragen und nicht nur Ja zu sagen.

Zertifizierungen von Eberhard Schenk als Bausachverständiger und Schimmel-Gutachter

Um allen von Schimmelbefall betroffenen Bewohnern, Mietern und Vermietern fachlich fundiert helfen zu können, habe ich für meine Kenntnisse mit anerkannten Zertifikaten bestätigen lassen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, nicht einem Scharlatan in die Falle zu gehen, sondern relevante und professionelle Hilfe für Ihre Schimmelproblem zu bekommen.

  1. TÜV-Rheinland geprüft

    Meine Fachkompetenz zu den Themen 

    habe ich beim TÜV-Rheinland prüfen lassen und ein Zertifikat erhalten.

    • Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen und den

    • Rahmenbedingungen der Gutachtenerstellung

  2. Weitere Zertifikate und Zertifizierungen von Eberhard Schenk

    finden Sie hier unter Zertifikate

    —► Hier Gutachten anfordern    


Zertifikate und Zertifizierungen sind nicht alles

Eine Prüfung oder Zertifizierung ist eigentlich „nur“ der Beleg , dass der Schimmel Gutachter ausreichende Kenntnisse erworben hat, diese Bezeichnung zu Recht tragen zu dürfen.
Aber viel theoretisches Wissen allein reicht für gute Arbeit nicht aus. Dazu ist Sachverstand erforderlich. Diesen Sachverstand konnte ich durch Erfahrung in der täglichen Praxis erwerben.

Profitieren Sie von meinen über 9 Jahren Erfahrung im Bereich Feuchteschäden und Schimmelschäden. Dadurch bin ich vom theoretischen Schimmel-Gutachter zum versierten Schimmel-Experten geworden.

Permanante Weiterbildung von Eberhard Schenk als Schimmel-Gutachter

Dieses Expertenwisssen halte ich ständig auf dem Laufenden. Das kontinuierliche Studium von 

  • Veröffentlichungen von Bauphysikern und anderen Schimmelexperten

gehört zu meiner permanenten Weiterbildung genauso dazu, wie die

  • Kennntnisse der aktuellen Regelwerke,
  • Normen und
  • Gesetzestexten zu Bauverordnungen, welche sich mit Feuchtigkeit / Schimmel in der Wohnung und Schimmelbefall befassen.

Dazu besuche ich fortlaufend Seminare zu den Themen Bauphysik, Bauschäden und Schimmelpilze um die

  • gültigen Vorschriften der ISO-Norm und DIN über den Mindestwärmeschutz
  • das Lüftungsverhalten und
  • die gesetzlichen Vorschrift des luftdichten Bauens

zu kombinieren und so umzusetzen, dass sie miteinander in Einklang sind.

Erst wenn der Soll- / Ist-Zustand einer Wohnung zum Thema Feuchteschutz durch ein Schimmelgutachten abgeklärt ist, können Fragen zu gesundheitlichen Aspekten und Rechtsfragen mit Handwerkern, Vermietern oder Versicherern definitv beantwortet werden.

    —► Hier Gutachten anfordern    

Kompetenzen von Eberhard Schenk als Schimmel-Gutachter

In weitergehenden Fragen zum Feuchteschutz kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn es um die

  •  Auswahl der Materialien und 
  •  Nutzerverhalten für ein schimmelfreies Wohnen geht.  
  • Pauschalaussagen sind unseriös, denn jedes Objekt hat seine speziellen Eigenheiten. Daher nenne ich Ihnen nur Möglichkeiten, die für Ihr Objekt geeignet sind, um darin gesund zu wohnen.  
  • Neben der Gebäudehülle muss noch die Lage des Objekt in die Begutachtung mit einbezogen werden.
    z. B. liegt ein Haus in bergigem Land in der Winterzeit bei längeren Frosttemperaturen außerhalb des angenommenen "Normklimas", was besonders zu berücksichtigen ist.

    —► Hier Gutachten anfordern    

Eberhard Schenk wird Schimmelpilz-Sachverständiger

Seit den 80er Jahren bin ich in der Anwendungstechnik der Bauindustrie tätig, seit 2003 als Selbstständiger, ausschließlich mit dem Thema Feuchteschäden und Schimmelbefall anfangs, überwiegend im Bereich Altbau.

Durch das Überhandnehmen von Schimmelbefall im Neubau als Folge von baulich nicht ausgeglichenen Energiesparmaßnahmen (in Vorschrift und Ausführung) multipliziert mit unzureichender Abfuhr der Feuchtelast in der Wohnung und den daraus resultierenden Schäden in der Wohnung habe ich mich auf dieses Gebiet spezialisiert. Durch fundierte laufende Fortbildung und Weiterbildung (siehe Zertifizierungen) bin zum Schimmel-Experten geworden.

Was zeichnet einen guten Schimmel-Sachverständigen aus?

Nicht jeder Sachverständige oder Gutachter hat eine entsprechende fachliche Ausbildung oder die Erfahrung in dem Sachgebiet, welches behandelt werden soll.

Bei Auftragsvergabe ist es also im eigenen Interesse, einen Sachverständigen für das gewünschte Fachgebiet auszuwählen. Das Gutachten muss so „wasserdicht“ sein, dass es, falls es auf dem Tisch eines Richters landet, nicht durch die Gegenseite „zerpflückt“ werden kann. Dann könnte die Partei den Prozess gewinnen, welche den „besseren“ Rechtsanwalt hat, ungeachtet der eventuellen Schuldfrage.

    —► Hier Gutachten anfordern    

Darauf sollten Sie bei der Beauftragung eines Schimmel-Gutachters achten

  • Verfügt der Sachverständige über den notwendigen Sachverstand für „Ihren“ Schaden?
  • Hat der Sachverständige jahrelange berufliche Erfahrung in dem von Ihnen benötigtem Gewerk?
  • Werden kontinuierlich fachbezogene Weiterbildungen besucht?
  • Hat der Sachverständige die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gutachten-Erstellung erlernt, damit Ihr Gutachten auch vom Gericht nicht ignoriert oder umgangen werden kann?
  • Hat der Sachverständige einen qualifizierte Zertifizierungsnachweise?

Sofern diese Punkte erfüllt werden, sind Sie bei diesem Sachverständigen sicherlich gut aufgehoben.

    —► Hier Gutachten anfordern    

© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
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