Schimmel-Gutachter und Sachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden Bausachverständiger Eberhard Schenk in
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Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
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 Beratung: Schimmel-Hotline  09001 / 27 03 45 *
* 1,99 €/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen
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Schiedsgutachten zu Schimmelpilzbefall, Feuchteschaden, Wasserschaden u. ä.

Ein Schiedsgutachten hat das Ziel eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. 

Es wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die Beweisfragen und die Kriterien Beantwortung.

Der Schiedsspruch des Gutachters ist für beide Parteien bindend und kann auch gerichtlich nicht angefochten werden.
 

Gutachterhonorar

Telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit für Sie gratis.

Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen. Anhand dieser Angaben ermittle ich den Aufwandsbedarf für Ihren Auftrag. Auf Wunsch wird dieser als Festpreispauschale zusammengefasst. Selbstverständlich ist eine Abrechnung auch auf Stundenhonorarbasis möglich.

 

    —► Hier Gutachten anfordern    
© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
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