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Über mich
Mein Name ist Eberhard Schenk. Ich wurde 1953 als Sohn eines Maurermeisters geboren. Damals musste ich mir, ob ich es wollte oder nicht, Vorträge meines Vaters über natürliches Bauen und die negativen Folgen vieler modernen Baumethoden, die heute modern sind und morgen modern werden anhören. Aber ich wurde dadurch baubiologisch ökologisch geprägt und alles was ich lerne zu hinterfragen und nicht nur ja zu sagen.
Seit den 80er Jahren bin ich in der Anwendungstechnik der Bauindustrie tätig, seit 2003 als Selbstständiger, ausschließlich mit dem Thema Feuchteschäden und Schimmelpilzbefall anfangs, überwiegend im Bereich Altbau.
Durch das Überhandnehmen von Schimmelpilzbefall im Neubau als Folge von baulich nicht ausgeglichenen Energiesparmaßnahmen (in Vorschrift und Ausführung) multipliziert mit unzureichender Abfuhr der Feuchtelast in der Wohnung und den daraus resultierenden Schäden in der Wohnung habe ich mich auf dieses Gebiet spezialisiert.
So besuche ich fortlaufend Seminare zu den Themen Bauphysik, Bauschäden und Schimmelpilze um die
zu kombinieren und so umzusetzen, dass sie miteinander in Einklang sind.
Fragen zu gesundheitlichen Aspekten und Rechtsfragen mit Handwerkern, Vermietern oder Versicherern hängen von einer klaren Definition des Soll-/ Ist-Zustandes einer Wohnung zum Thema Feuchteschutz ab.
Meine Fachkompetenz zu vorgenannten Themen und den Rahmenbedingungen der Gutachtenerstellung habe ich beim TÜV-Rheinland Rheinland prüfen und zertifizieren lassen.
Beim "Ring deutscher Gutachter" habe ich für dieses spezielle Thema meine Fachkompetenz nachgewiesen und mich als Mitglied registrieren lassen.
In weitergehenden Fragen zum Feuchteschutz kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn es um die
Nicht jeder Sachverständige oder Gutachter hat eine entsprechende fachliche Ausbildung oder die Erfahrung in dem Sachgebiet, welches behandelt werden soll.
Bei Auftragsvergabe ist es also im eigenen Interesse, einen Sachverständigen für das gewünschte Fachgebiet auszuwählen. Das Gutachten muss so „wasserdicht“ sein, dass es, falls es auf dem Tisch eines Richters landet, nicht durch die Gegenseite „zerpflückt“ werden kann. Dann könnte die Partei den Prozess gewinnen, welche den „besseren“ Rechtsanwalt hat, ungeachtet der eventuellen Schuldfrage.
Sofern diese Punkte erfüllt werden, sind Sie bei diesem Sachverständigen sicherlich gut aufgehoben.