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Gutachten
Der Auftraggeber kann das Gutachten im Prozess vorlegen. Es erspart jedoch
regelmäßig keine gerichtliche Beweisaufnahme. Die Fakten des Gutachten
müssen jedoch vom Gericht abgearbeitet werden. Somit können die Fakten
des Gutachtens vom Gericht nicht ignoriert werden sondern müssen abgearbeitet
werden. Der Gutachter trifft zu rechtlichen Aspekten keine oder rechtlichen
Entscheidungen, außer er wird ausdrücklich gemeinsam von beiden Parteien
dazu aufgefordert.
Die telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit ist gratis.
Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen. Anhand dieser Angaben ermittle ich den
Aufwandsbedarf für Ihren Auftrag. Auf Wunsch wird dieser als Festpreispauschale
zusammengefasst. Selbstverständlich ist eine Abrechnung auch auf Stundenhonorarbasis
möglich.