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Gutachten

Privatgutachten

Ein Privatgutachten ist ein Werkvertrag zwischen Gutachter und Auftraggeber.

Darin wird definiert:
  • Umfang der gewünschten gutachterlichen Leistungen,
  • Grundlage der Beurteilungskriterien / Aufgaben,
  • Zweck des Gutachtens.

Der Auftraggeber kann das Gutachten im Prozess vorlegen. Es erspart jedoch regelmäßig keine gerichtliche Beweisaufnahme. Die Fakten des Gutachten müssen jedoch vom Gericht abgearbeitet werden. Somit können die Fakten des Gutachtens vom Gericht nicht ignoriert werden sondern müssen abgearbeitet werden. Der Gutachter trifft zu rechtlichen Aspekten keine oder rechtlichen Entscheidungen, außer er wird ausdrücklich gemeinsam von beiden Parteien dazu aufgefordert.

Honorar

Die telefonische Erstberatung und Prüfung der Zuständigkeit ist gratis.

Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen. Anhand dieser Angaben ermittle ich den Aufwandsbedarf für Ihren Auftrag. Auf Wunsch wird dieser als Festpreispauschale zusammengefasst. Selbstverständlich ist eine Abrechnung auch auf Stundenhonorarbasis möglich.

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